Tel: 030 - 54 777 394 Mail: info@ra-pagel.de
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Was tun nach einem Verkehrsunfall?

Grundsätzlich gilt: sind Sie der Geschädigte und trifft Sie am Unfall kein Verschulden, haftet die Haftpflichtversicherung des Unfallverurachers, insbesondere auch für die Rechtsverfolgungskosten eines Anwalts.


Es gibt keinen Grund, sich allein um die Angelegenheit mit ihren Besonderheiten zu kümmern, ich erledige die Sache unkompliziert und ohne viel Aufwand für Sie.

 

Kontaktieren Sie mich kostenfrei und unverbindlich:

030 - 54 777 394

 

Schadensregulierung nach Ihrem unverschuldeten Verkehrsunfall ohne Ihre eigenen Kraftanstrengungen gegenüber der Haftpflichtversicherung!

Ohne einen großen Aufwand und ohne Vorkosten übergeben Sie die Regulierung Ihres Unfalls in meine Hände - ich kümmere mich unverzüglich um all Ihre Belange.

1. Feststellung und Regulierung des Sachschadens

2. Mietwagenersatz - Nutzungsausfall

3. Personenschaden - Schmerzensgeld - Verdienstausfall

4. Bussgeldbescheid

Alles kompetent in einer Hand.

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Rechtsanwalt Torsten Pagel - Berlin - Ihr Rechtsbeistand nach einem Verkehrsunfall und in Fragen des Zivilrechts